Erklärung zur Barrierefreiheit

(Datum Stand der Erklärung: 13.01.2025)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://www.nordwaerts.de und app.nordwaerts.de.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist derzeit in Arbeit. Nach einer Prüfung durch die Firma Materna im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Arbeit optimieren wir die genannten Websites und aktualisieren in diesem Rahmen die hier angezeigte Mustererklärung. Wir bitten um ein wenig Geduld, bis alles korrekt geprüft und aktualisiert ist. Danke!

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • PDF-Dateien, die zum Download angeboten werden, sind nicht barrierefrei geschrieben.
  • Bilder, die von Dritten ohne Beschreibung aus der touristischen Datenbank von neusta destination.one integriert werden, können wir nicht bearbeiten. Insbesondere gilt dies für Bilddateien im Veranstaltungskalender, in denen Daten und Fakten direkt angezeigt werden.
  • Weitere Infos folgen

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Erläuterung der Gründe gemäß der §§ 9a ff NBGG folgt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.01.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung nach einer Prüfung durch die Firma Materna.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Touristikverband Landkreis Rotenburg (Wümme) e.V.
Harburger Straße 59
27356 Rotenburg (Wümme)
◦Telefon: 04261/81960
◦E-Mail: info@tourow.de

Ansprechpartnerin: Frau Ingrid Krause, Online-Management

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
◦Telefon: 0511/120-4010
◦E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)

Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit:

www.nordwaerts.de und app.nordwaerts.de gehen mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus. Hierbei werden teilweise auch Kriterien der WCAG Priorität AAA erfüllt. 

Info folgt

 

Datum der Veröffentlichung der Website oder der mobilen Anwendung: 13.01.2025
 

 

 

Touristikverband Landkreis Rotenburg (Wümme) e.V.

Harburger Str. 59
27356 Rotenburg (Wümme)
Tel: 04261 81960
Fax: 04261 819620
E-Mail: info‎@tourow.de